Bau- und Immobilienrecht sowie Reklamerecht

 

Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen Fragen des Bau- und Immobilierechts, einschliesslich dem Kauf und Verkauf von Liegenschaften, dem Abschluss von Bau- und Werkverträgen sowie dem Stockwerkeigentum. Wir vertreten Bauherren, Architekten und Ingenieure in allen vertraglichen Angelegenheiten, unter anderem bei Streitigkeiten wegen Schlechterfüllung, Mängel und Honorar. Zudem beraten und vertreten wir Klienten im öffentlichen Bau- und Baubewilligungsrecht für Bauvorhaben sowie speziell bei Plakatierungen und Reklamevorhaben.